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021 | Der Ebracher Hof und die vier Dorfherrschaften in Rödelsee

Geschichtszeichen
Unscheinbare und verborgene Geschichten erleben …
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Bei der Dorf- und Gemeindeherrschaft (DGH) handelte es sich um einen
besonderen Rechtsbereich im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation, dessen Zweck es war, die Modalitäten im dörflichen und kommunalen Zusammenleben zu regeln.

Um 1700 gab es in Rödelsee vier solcher Dorfherrschaften. 


1. Die Abtei Ebrach

Schon sehr früh erwarb das Kloster Besitzungen von Rödelsee. Man hört von einem Tausch von Gütern 1271, von Schenkungen und Vermächtnissen an das Kloster. Einen vollständigen Überblick gibt erst das Grundbuch der Abtei Ebrach vom Jahre 1340. Da bezog die Abtei aus sieben Häusern in Rotelse fünf Pfund weniger acht Schilling Heller, sieben Fastnachtshühner und vierzig Eier. Der Gesamtbesitz an Weinbergen belief sich auf 182 1/4 Morgen. Zu diesem Besitz gehörte vor allem der Klosterhof. Dieser war vom Schrottlohn für den Wein befreit. Doch mussten die Klosterleute dem Burgheeren laut eines Vertrages vom 17. Oktober 1344 zwanzig pfd. Heller für den Pfarrer in Rödelsee geben. Als König Karl IV. am 4. Mai 1352 dem Kloster Ebrach seine Vorrechte und Besitzungen bestätigte, führte er auch die Klostergüter zu Rödelsee auf. Um 1580 hatte Kloster Ebrach in Rödelsee einen Hof und etwa 18 Mannschaften, in Fröhstockheim 3 Untertanen. Seit 1602 war Ebrach im Dorfgericht und seit dem Jahre 1616 in der Dorfsherrschaft zu Rödelsee vertreten.


Der Münchshof liegt am Ortsausgang nach Iphofen und ist noch gut erhalten. Im Jahre 1609 schenkten Bürgermeister und Rat von Iphofen zum Bau der Ebrachischen Kellerei in Rödelsee vier Holzstämme. Im Jahre 1752 wurde der Hof erneuert. Er bestand aus einem zweistöckigen Wohnhaus, das im unteren Stock von Stein, im oberen von Holz erbaut war. Es enthielt vier heizbare, zwei unheizbare Zimmer, zwei Küchen, eine Speisekammer, einen Getreideboden und einen gewölbten Keller. In dem einstöckigen steinernen Nebenbau waren ein geräumiges Falterhaus sowie eine Stallung. Unter dem Dachwerk hatte man zwei abgeteilte Fruchtböden eingerichtet. Der Hofraum schien unbedeutend, daneben ein Hausgärtchen kaum 1/2 viertel Morgen groß. Bei der Versteigerung im August 1803 war Meistbietender Georg Jost Bauer, Weinhäuser von Nordheim. 


Das Sondergericht. Die Gerichtsbarkeit der Abtei Ebrach war seit alters herkömmlich, beschränkte sich aber bloß auf die Hausgüter des Klosters und auf die Untertanen in Großlangheim, Fröhstockheim und Wiesenbronn. Das Gericht fand statt unter dem Torsitz des Ebrachischen Schultheißen und wurde noch bis 1540 gehalten. Seine Gerichtsbarkeit ist anschließend auf das Gericht in Mönchsondheim, dann auf das Dorfsgericht Rödelsee sowie auf das Gentgericht Iphofen übertragen worden. 


2. Das Hochstift Würzburg

Das Hochstift Würzburg kaufte im Jahre 1615 den Zollnerschen Anteil zu Rödelsee sowie im Jahre 1650 die letzen Güter derer von Heßberg. Unter den vier Dorfsherren nahm das Hochstift als der mächtigste und angesehenste die erste Stellung ein. Im Jahre 1697 führte das Hochstift wieder den Guldenzoll ein. Von jedem Fuder Wein, der von Rödelsee zur Ausfuhr kam, mußte ein Gulden gezahlt werden. Ihren Schultheiß ließ jede Herrschaft gewöhnlich durch die Untertanen wählen.


3. Die Grafen von Castell

Durch zwei Urkunden wird bewiesen, dass die Graphen von Castell schon in früher Zeit Besitzungen zu Rödelsee hatten. So verkauften Graf Hermann von Castel und seine Gemahlin Sophia am 22. April 1271 einen Weinberg zu Rödelsee unter Zeugen. Aus späteren Angaben ist zu erkennen, dass Castel zehn Hausgüter in Rödelsee besaß. Im Jahre 1548 tauschte Raphael von Heßberg zudem die 7 Untertanen des Baltin Fuchs von Dornheim in Rödelsee gegen 7 Höfe zu Wiesentheid ein und trug sie der Grafschaft Castel zu Lehen auf. Dazu gehörte auch der Schutz über die Badstube mit dem Rathaus. Nach dem Tode des Gabriels von Heßberg 1571 fielen diese insgesamt 17 Lehensgüter in Rödelsee mit zwei Schutheißen an Castell heim. Graf Heinrich der IV. von Castell erwarb sie 1580. Bei der Erbteilung im Hause Castell 1597 kamen diese Lehen in Rödelsee und in Fröhstockheim schließlich an die Linie Castell-Rüdenhausen. Sie übte fortan ihren Anteil an der Dorfsherrschaft Rödelsee selbst aus. Von der Badstube durfte jedoch weder Zins, Handlohn oder Steuer genommen werden.


4. Der Herr von Grailsheim

Nach dem Tode des Gabriel von Heßberg 1571 waren die Henebergischen Lehen zu Rödelsee heimgefallen. Mehrere Bewerber meldeten sich für diese Lehen wie Friedrich Albrecht von Heßberg, Oberschultheiß zu Würzburg, die Gebrüder Konrad, Heinrich und Hans Grafen und Herren zu Castell. Aber Georg Kruft, Graf und Herr zu Henneberg, verkaufte schließlich die Lehensgüter zu Rödelsee und Fröhstockheim an Ernst von Grailsheim, damals Amtmann zu Grailsheim. Merkwürdig ist, dass beim Kaufe zu Niedermaßfeld am 24. Januar 1573 der Hennebergische Schultheiß sowie zwei der ältesten Männer von Rödelsee zugegen waren. Um 22. Februar 1573 wurde Ernst von Grailsheim damit belehnt. Zwei Jahre später ergab sich auch Gelegenheit, von den Erben von Henneberg die freieigenen Güter des Geschlechtes von Berlichingen, die von den Bauern in Rödelsee der Unterscheidung wegen Berlinische Güter genannt wurden, sowie den inneren Bauhof selbst zu kaufen. Sein Sohn Friedrich von Grailsheim erwarb noch im Jahre 1614 den Hohenloheschen Anteil. Auf diese Weise gelangten die Herren von Grailsheim zu ihrem Anteil an der Dorfsherrschaft in Rödelsee. Ihre Belange vertrat ein Amtsverwalter, der im Amtshaus neben der Kemenate wohnte.


Quelle: Buch Geschichte von Rödelsee von Hr. Hischberger

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